ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines / Präambel

1.1. Unternehmensgegenstand von Robert Kopezky-IT-Consulting sind Beratung und Services betreffend elektronische, insbesondere digitale Medien, die Bereitstellung, Vermittlung und Vermarktung aller direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehender Produkte und Dienstleistungen, Planung, Anschaffung, Betrieb und Betreuung von EDV-Anlagen und –Netzwerken, die Erstellung von Software, Projektmanagement, sowie allgemeine Beratungsleistungen. Robert Kopezky bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben bei Bedarf auch der Dienste Dritter.

1.2.  Die Grundlage für die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen Kunden und Robert Kopezky bilden diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn sie von Robert Kopezky unterzeichnet werden.

2. Vertragsabschluss

2.1.  Grundlage der Geschäftsbeziehung sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen samt Leistungsumfang und deren Vergütung festgehalten werden, die betreffenden Preislisten und die jeweilige Produkt- / Leistungsbeschreibung, in der jeweils geltenden Fassung. Aufträge sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von beiden Partnern schriftlich bestätigt werden.

2.2.  Die Angebote von Robert Kopezky sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen, es sei denn, Robert Kopezky gibt durch auftragsbezogene Tätigkeit zu erkennen, dass er den Auftrag annimmt.

2.3. Sollte Robert Kopezky einem potentiellen Auftraggeber ausschließlich einen Dritten vermitteln und dieser Dritte direkt einen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen, übernimmt Robert Kopezky keinerlei Haftungen für aus diesem Vertrag entstandenen Schäden.

3. Leistung und Honorar

3.1.  Robert Kopezky hat als Abgeltung für erbrachte Leistungen Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Listenpreise von Robert Kopezky. Wenn jedoch die Lieferung / Leistung später als 6 Monate nach der Auftragserteilung zu erfolgen hat, gelten die jeweils gültigen Listenpreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

3.2.  Dieser Honoraranspruch entsteht nach Erbringung jeder einzelnen Leistung, bei Bestellungen, die mehrere Einheiten oder Programme umfassen, nach Lieferung jeder Teilleistung. Bei Jahresetats erfolgt eine aliquote Verrechnung jeweils zu Monatsende. Robert Kopezky ist berechtigt, zur Aufwandsdeckung Vorschüsse zu verlangen. Im Angebot ausgewiesene Rabatte sind nur gültig, sofern die Zahlungsbedingungen durch den Vertragspartner eingehalten werden.

3.3.  Alle Leistungen und Nebenleistungen von Robert Kopezky, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Alle Robert Kopezky erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

3.4.  Werden Leistung oder Entgelt von Robert Kopezky mit einer Steuer oder Gebühr belastet, die erst nach Auftragsbestätigung durch Gesetz oder Verordnung eingeführt wird, kann Robert Kopezky dies dem Kunden in Rechnung stellen.

3.5.  Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Robert Kopezky den Auftraggeber umgehend darauf hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.

3.6.  Für alle Leistungen von Robert Kopezky, die – aus welchem Grund auch immer – nicht zur endgültigen Realisierung gelangen, gebührt Robert Kopezky eine angemessene Vergütung. Mit Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an diesen Arbeiten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich an Robert Kopezky zurückzustellen.

3.7.  Sollte sich bei der Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, dass die Ausführung eines Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Robert Kopezky verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind Robert Kopezky vom Auftraggeber zu ersetzen.

4. Lieferung und Erstellung von Software

4.1.  Bei individuell von Robert Kopezky erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Alle Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei Robert Kopezky.

4.2.  Robert Kopezky übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software

-  allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;

-  mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet;

-  weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.

5. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls und sonstige Einrichtungen für IT-Security

5.1.  Bei Firewalls und sonstige Einrichtungen für IT-Security, die von Robert Kopezky aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht Robert Kopezky prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen und sonstige Einrichtungen für IT-Security nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von Robert Kopezky aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass das Firewall-System und sonstige Einrichtungen für IT-Security umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.

6. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen:

6.1.  Die Nutzung der Robert Kopezky-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Robert Kopezky-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Robert Kopezky.

7. Zusätzliche Bestimmungen für Warenlieferungen

7.1.  Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Robert Kopezky.

7.2.  Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Robert Kopezky entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

7.3.  Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Robert Kopezky zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des Robert Kopezky nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

7.4.  Angebote von Robert Kopezky gelten als freibleibend.

8. Präsentationen

8.1.  Für die Teilnahme an Präsentationen steht Robert Kopezky ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Robert Kopezky für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Robert Kopezky nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Robert Kopezky, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Robert Kopezky. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Robert Kopezky zurückzustellen. Ideen und Konzepte, die im Zuge einer Präsentation von Robert Kopezky eingebracht, jedoch vom Auftraggeber nicht verwertet werden, kann Robert Kopezky anderweitig verwenden

8.2.  Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Robert Kopezky nicht zulässig.

8.3.  Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

9. Genehmigung

9.1.  Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von Robert Kopezky sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Erfolgt keine rechtzeitige Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

10.  Termine

10.1.  Robert Kopezky bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Terminüberschreitung aus von Robert Kopezky zu vertretenden Gründen von mehr als 60 Tagen oder ein mangelhafter Leistungsumfang berechtigen den Kunden erst zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte nach Gewährung einer mindestens 30-tägigen Nachfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Robert Kopezky. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Robert Kopezky – entbinden Robert Kopezky jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10.2.  Sollte die Lieferung oder Leistung aus von Robert Kopezky nicht zu vertretenden Gründen durch den Vertragspartner um mehr als 30 Tage ab dem vorgesehenen Termin verzögert werden, gilt die Abnahme am 31.Tag nach erklärter Liefer- und Leistungsbereitschaft als erfolgt.

11.  Verpflichtung zur Verschwiegenheit

11.1.  Robert Kopezky, ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auf den Auftraggeber sowie auf dessen Geschäftsbeziehungen und gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Nur der Auftraggeber selbst kann Robert Kopezky von dieser Schweigepflicht entbinden.

12.  Kennzeichnung

12.1.  Robert Kopezky ist berechtigt, auf allen Kommunikationsmedien und bei allen Maßnahmen auf Robert Kopezky und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13.  Eigentumsrecht und Urheberschutz

13.1.  Alle Leistungen von Robert Kopezky (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, konkrete Maßnahmen, Briefings), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurforiginale im Eigentum von Robert Kopezky und können von Robert Kopezky jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Robert Kopezky darf der Kunde die Leistungen von Robert Kopezky nur selbst, nur für die Dauer des Vertrages und ausschließlich in Österreich bzw. – im Falle des Internet – durch die österreichische Geschäftseinheit nutzen. Robert Kopezky verbleibt an ihren Leistungen ein unbeschränktes, übertragbares Werknutzungsrecht.

13.2.  Die Nutzung von Leistungen von Robert Kopezky außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erfordert – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Robert Kopezky. In diesem Fall gebühren Robert Kopezky und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung. Etwa steht Robert Kopezky für die Nutzung seiner Leistungen nach Ablauf des Beratungsvertrages im ersten Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch auf die im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Die unerlaubte Nutzung der Leistungen von Robert Kopezky zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

13.3.  Änderungen der Leistungen von Robert Kopezky durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Robert Kopezky und des Urhebers – sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – zulässig.

13.4.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Weitergabe der Programme, von Leistungsbeschreibungen usw. oder davon abgeleitete Kopien an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Robert Kopezky zu unterlassen. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Programme und Organisationsleistungen geistiges Eigentum der Robert Kopezky sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken des Vertragspartners und nur auf der zum Zeitpunkt der Abnahme installierten Hardware. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge der Auflösung des Betriebes oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

14.  Nutzung fremder Software

14.1.  Bei Abruf lizensierter Software Dritter ist der Vertragspartner verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genau einzuhalten.

14.2.  Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfälligen Lizenzregelungen sind zu beachten. Der Vertragspartner hat jede Weitergabe an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.

14.3.  Der Vertragspartner hält Robert Kopezky vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Vertragspartners zur Gänze schad- und klaglos.

15.  Datenschutz

15.1.  Robert Kopezky ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse und Geburtsdatum zu ermitteln und zu verarbeiten. Die Daten des Vertragspartners werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert.

15.2.  Die Weitergabe von personenbezogenen Daten hat außer in den Fällen gesetzlicher Erlaubtheit oder gesetzlicher Verpflichtung zu unterbleiben.

16.  Datensicherheit

16.1.  Der Vertragspartner hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Programme nicht ordnungsgemäß arbeiten, bzw. Daten verlorengehen und zwar durch Ausweichverfahren, Datensicherungen, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse usw. Insbesondere hat der Vertragspartner vor Wartungs-, Umbau-, Aufrüst-, Service- oder sonstiger Arbeiten an datenspeichernden Geräten oder an Programmen mit geeigneten Geräten eine Datensicherung durchzuführen. Robert Kopezky kann keine Gewähr für den Datenerhalt oder eine einwandfreie Datensicherung übernehmen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, ist jede Haftung für daraus entstehende Schäden ausgeschlossen.

16.2.  Ist ein Testbetrieb vereinbart und arbeitet der Vertragspartner bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb, so liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Vertragspartner.

17.  Aufbewahrungspflicht

17.1.  Robert Kopezky ist verpflichtet, Originale, Auswertungen und sonstige für die Dienstleistung generierte Unterlagen ein Monat ab Fertigstellung aufzubewahren, bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage.

18.  Zahlung

18.1.  Rechnungen von Robert Kopezky sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten monatliche Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent über der Bankrate als vereinbart, die im Angebot gewährten Rabatte werden nachverrechnet. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

18.2.  Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer adäquaten Nachfrist nicht nach, ist Robert Kopezky berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Weiters steht Robert Kopezky im Falle einer Honorarschuld des Kunden ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht für vom Kunden beigestellte Unterlagen, die Rücknahme bereits erbrachter Leistungen und das Recht, die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu verweigern und bei Teillieferungen, einen Auslieferungsstopp zu  verhängen, zu.

18.3.  Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Robert Kopezky geht davon aus, dass der Vertragspartner seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

18.4.  Robert Kopezky behält sich Preiserhöhungen bei Dauerschuldverhältnissen vor. Insbesondere bei übermäßiger Nutzung unlimitierter Leistungen, bei Erhöhung der Robert Kopezky entstehenden Unkosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und bei Preiserhöhung durch Zulieferanten und monopolartige Anbieter, ist Robert Kopezky berechtigt, die Preise gegenüber dem Vertragspartner zu erhöhen. Eine von Robert Kopezky vorgenommene Erhöhung der Preise tritt 2 Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem sie dem Vertragspartner mitgeteilt wurde. Der Vertragspartner hat innerhalb von 4 Wochen ab Ankündigung die Möglichkeit dieser Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen. Kann daraufhin zwischen den Vertragspartnern keine Einigung erzielt werden, ist jede der beiden Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen auf das Ende des Monats vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Nimmt der Vertragspartner sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch, oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.

18.5.  Preisminderungen werden gegen gegebenenfalls gewährte Nachlaßkonditionen aufgerechnet.

18.6.  Der Vertragspartner sorgt über die vertraglichen Nebenpflichten hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

19.  Lieferung

19.1.  Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Vertragspartners.

20.  Gewährleistung und Schadenersatz

20.1.  Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Robert Kopezky schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation verpflichtet sich Robert Kopezky im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel.

20.2.  Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Robert Kopezky beruhen.

21.  Haftung

21.1.  Robert Kopezky wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der urheber- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von Robert Kopezky vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der urheber- und wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat bzw. das damit verbundene Risiko übernimmt. Robert Kopezky veranlaßt eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

21.2.  Jegliche Haftung von Robert Kopezky für Ansprüche, die auf Grund einer Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Robert Kopezky nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

21.3.  Beauftragt Robert Kopezky Dritte und benachrichtigt hiervon den Kunden, so gelten somit sämtliche entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

21.4.  Der Kunde stellt Robert Kopezky insbesondere auch dann von Ansprüchen Dritter frei, wenn Robert Kopezky auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat trotz dargelegter Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Leistung. Sollte Robert Kopezky daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

21.5.  Robert Kopezky haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung von Robert Kopezky für sämtliche Ansprüche des Vertragspartners ist unabhängig von deren Rechtsgrundlage begrenzt auf den Auftragswert. Der Auftragswert ist bei Kaufverträgen das Entgelt für die Lieferung des Vertragsgegenstandes, bei Dauerschuldverhältnissen das durchschnittliche Jahresentgelt und bei Dienstleistungen das Entgelt für die Leistungserbringung.

21.6.  Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangene Gewinne, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

21.7.  Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Robert Kopezky keinerlei Haftung. Sofern der Transport dieses Materials und etwaiger Arbeitsergebnisse von Robert Kopezky zu besorgen ist, erfolgt er auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

21.8.  Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach der Maßgabe des §9 PHG ausgeschlosssen.

22.  Vertragskündigung

22.1.  Die Kündigung von Verträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, kann zu Quartalsende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten schriftlich ohne Angabe von Gründen erfolgen.

23.  Gerichtsstand

23.1.  Erfüllungsort und Gerichtsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Robert Kopezky und Auftraggeber gilt das österreichische Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertrag im Ausland erfüllt wird und die Vertragsparteien Vollkaufleute sind. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für den Fall der Aufkündigung des Vertrages fort.

24.  Sonstiges

24.1.  Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragspartner eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.